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VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16 HAL |
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§ 3b Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992, § 3b Abs 2 AsylVfG 1992, § 3c AsylVfG 1992, Art 4 Abs 4 EURL 95/2011, Art 10 Abs 1 Buchst e EURL 95/2011
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund politischer Verfolgung in Afghanistan - Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 3, AsylG § 3e, AsylG § 3d, AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 5, AsylG § 3 Abs. 1, AsylG § 3c, RL 2011/95/EU Art. 4 Abs. 4
Afghanistan, Schiiten, Ismaeliten, Taliban, Zwangsrekrutierung, nichtstaatliche Verfolgung, Flüchtlingsanerkennung, interner Schutz, interne Fluchtalternative, Glaubhaftmachung, Drohung, Pakistan, Kabul, Anhörer, Entscheider - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Der humanitäre Charakter des Asyls verbietet es, einem Schutzsuchenden, der das Schicksal der Verfolgung bereits einmal erlitten hat, das Risiko einer Wiederholung solcher Verfolgung aufzubürden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2009 - 10 C 21/08 -, Juris). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Offenbleiben kann damit, ob der Kläger seine Existenz am Ort der Fluchtalternative in zumutbarer Weise und ohne ein Leben in Illegalität angemessen sichern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, Juris Rn. 20). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Diese Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Verfolgung voraussetzt, beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich Verfolgung nicht selten und Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen, zum anderen widerspricht es dem humanitären Charakter des Asyls, demjenigen, der das Schicksal einer ernsthaften Schädigung bereits erlitten hat, wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen das Risiko einer Wiederholung aufzubürden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5/09 -, Juris Rn. 21).
- BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (Nds. OVG, Urteil vom 23. November 2015 - 9 LB 106/15 -, Juris S. 8 m.w.N.), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (BVerwG, Urteil vom 07. September 2010 - 10 C 11/09 -, Juris Rn. 14 f.). - OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15
Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob sich ein Ausländer aus begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb seines Heimatlandes befindet, ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der voraussetzt, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen - es kommt darauf an, ob in Anbetracht aller Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 19. September 2016 - 9 LB 100/15 -, Juris S. 7 f. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 9 LB 106/15
Afghanistan, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (Nds. OVG, Urteil vom 23. November 2015 - 9 LB 106/15 -, Juris S. 8 m.w.N.), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (BVerwG…, Urteil vom 07. September 2010 - 10 C 11/09 -, Juris Rn. 14 f.). - VG München, 02.12.2014 - M 24 K 14.30759
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Halle, 21.12.2018 - 1 A 656/16
Die Qualifikationsrichtlinie hat sich insofern an dem aus dem angloamerikanischen Rechtsraum bekannten Auslegungsprinzip der 'imputed political opinion' orientiert, wonach es ausreicht dass ein Verfolger seine Maßnahmen deshalb gegen den Antragsteller richtet, weil er davon ausgeht, dass dieser eine abweichende politische Überzeugung vertritt (VG München, Urteil vom 2. Dezember 2014 - M 24 K 14.30759 - , Juris).